Willkommen bei

WRS-Charterboot

Telefonische Anfragen unter:

 

             +45  204 209 40
   oder   +49 (0) 40 537 99 528

 

 

WRS-Charterboot    Miet-u. Charterbedingungen

1. Alle Teilnehmer müssen in guter gesundheitlicher Verfassung sein.
   
2. Die tägliche Charterzeit beträgt 24 Stunden mit Ausnahme des ersten und letzten Chartertages. Die Bootsrückgabe hat am letzten Chartertag bis spätestens 18:00 Uhr zu erfolgen oder ist anderenfalls mit dem Vercharterer abzusprechen.
   
3. Alle Charterboote müssen täglich in den Ausgangshafen zurückkehren.
   
4. Die Boote/Yachten von WRS-CHARTERBOOT sind für Charterzwecke zugelassen und mit 250.00 € Selbstbeteiligung haftpflicht- und kaskoversichert.
   
5. Jeder Teilnehmer unterstellt sich freiwillig den Anordnungen von WRS-CHARTERBOOT sowie dem Guide seines Charterbootes.
   
6. Der verantwortliche Skipper verpflichtet sich, die Alkohol-Promille-Grenze, wie im Straßenverkehr festgelegt, einzuhalten.
   
7. Abfälle sind an Bord zu sammeln und in den am Hafen aufgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Die Fischabfälle dürfen nur auf der freien See entsorgt werden (nicht im Hafen).
   
8. Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Booten ist unbedingt einzuhalten, insbesondere beim Werfen mit Pilkern und Bleigewichten. Der Abstand ist so zu bemessen, dass andere Boote auf gar keinen Fall gefährdet werden können.
   
9. Für an Bord oder in die Unterkünfte eingebrachtes Eigentum wird keine Haftung übernommen.
   
10. Die Hafenordnung ist einzuhalten. Wer durch Verunreinigung, Lärm, Pöbelei, Trunkenheit oder Schlägerei etc. unangenehm auffällt, wird sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen. Die anteilige Chartergebühr wird nicht zurückerstattet!
   
11. Abzüge durch wetterbedingte Ausfallzeiten können nicht geltend gemacht werden.
   
12.  Mitzubringen sind: gültiger Personalausweis oder Reisepass, Bettwäsche und Handtücher, diese können aber auch beim Vermieter ggf. für 10.00 € / 5.00 € geliehen werden.
   
13. Charterboot und Unterkünfte sind so sauber zu verlassen, wie sie bei der Ankunft übergeben wurden. Bei Nichteinhaltung wird eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben (z.B. wenn das Geschirr oder die Töpfe nicht gespült werden).
   
14. WRS-CHARTERBOOT tritt für die Unterkünfte nur als Vermittler auf und haftet nur für die geleisteten Anzahlungen. Andere Regressansprüche können gegenüber WRS-CHARTERBOOT nicht geltend gemacht werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, stehen die Unterkünfte am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zu Ihrer Verfügung und sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen.
   
15. Der im Chartervertrag vereinbarte Endbetrag ist auf jeden Fall zu bezahlen, auch wenn weniger Personen als vereinbart die Charter, Wohnungen etc. nutzen.
   
16. Bei Rücktritt vom Chartervertrag durch den Charterer verfällt die Anzahlung. Sofern diese noch nicht geleistet war, ist eine Rücktrittsgebühr von 10 % fällig. Bei Rücktritt vom Chartervertrag durch den Charterer 60 - 30 Tage vor Charterbeginn sind 50 %, bei noch späterem Rücktritt    90 % des Gesamtbetrages an den Vercharterer zu zahlen. Wir empfehlen eine Reisekosten-Rücktrittsversicherung abzuschließen!
   
17. Eine Durchschrift des Chartervertrages sowie ein gültiger Pass sind stets an Bord mitzuführen und bei einer evtl. Kontrolle vorzuzeigen.
   
18. WRS-CHARTERBOOT-Vertragspartner sind nur Personen, die auf dem Chartervertrag als Charterer, Mitcharterer oder Skipper mit vollem Namen aufgeführt sind und den Vertrag unterzeichnet haben. Alle weiteren Personen unterstehen diesbezüglich dem Charterer und den Mitcharterern.
   
19. Bestelltes Angelzubehör oder lebende Köder wie z.B. Seeringelwürmer etc. sind auch dann zu bezahlen, wenn sie nur teilweise oder gar nicht genutzt werden. Dies gilt auch für Guide- vermittlungen.
   
20. Charterer und Mitcharterer verpflichten sich ausdrücklich, Charterboot und Unterkünfte wie Ihr Eigentum zu behandeln. Sie haften für Schäden an Fahrzeug und Ausrüstung, auch für Folge- und Ausfallschäden, die von Ihnen selbst oder ihren nicht unterzeichneten Crewmitgliedern vorsätzlich oder fahrlässig verursacht werden und nicht von der Versicherung reguliert werden (Tampen durch Nichtachtsamkeit in Schiffsschraube etc. ). Grobfahrlässig verursachte Schäden sind vom Versicherungsschutz ausgenommen!
   
21. Charterer/Mitcharterer haften dagegen nicht für Schäden, die durch normalen Verschleiß entstehen.
   
22. WRS-CHARTERBOOT verpflichtet sich, das gemietete Charterboot vor jedem Törn so aufzuklaren, dass es fahrbereit und zum vereinbarten Zeitpunkt für die Crew zur Verfügung steht (Höhere Gewalt oder Eigenverschunden des Charterers etc. ausgenommen).
   
23. Kann ein Charterboot oder eine Wohnung durch Nichtverschulden des Vercharterers nicht zur Verfügung gestellt werden, so werden für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen die betreffenden Gelder sofort von WRS-CHARTERBOOT an den Charterer zurückerstattet. Weitere Regressansprüche können nicht geltend gemacht werden.
   
24. Vor Bootsübergabe ist pro Boot eine Kaution von 250.00 € in bar zu hinterlegen. Die Kaution wird Ihnen auf Ihrer Checkliste zusammen mit dem Zustand des Bootes bestätigt und nach der unbeschädigten Rückgabe des Bootes und der Unterkunft wieder zurückerstattet.
   
25. WRS-CHARTERBOOT haftet nicht für Gesetzesänderungen und höhere Gewalt (Krieg, Grenzen geschlossen, Katastrophen, Ölpest etc. ).
   
26. Der noch zu zahlende Restbetrag ist vor Ort in bar zu entrichten oder spätestens 7 Tage vor Ihrer Ankunft auf eines unserer Konten zu überweisen.
   
27. Für etwaige Mängel der Unterkünfte ist der Vermieter und nicht WRS-CHARTERBOOT verantwortlich!
   
28. Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen hat nicht die Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge.