1. |
Alle Teilnehmer müssen in guter gesundheitlicher Verfassung
sein. |
|
|
2. |
Die tägliche Charterzeit beträgt 24 Stunden mit Ausnahme des
ersten und letzten Chartertages. Die Bootsrückgabe hat am letzten
Chartertag bis spätestens 18:00 Uhr zu erfolgen oder ist
anderenfalls mit dem Vercharterer abzusprechen. |
|
|
3. |
Alle Charterboote müssen täglich in den Ausgangshafen
zurückkehren. |
|
|
4. |
Die Boote/Yachten von WRS-CHARTERBOOT sind für Charterzwecke
zugelassen und mit 250.00 € Selbstbeteiligung haftpflicht- und
kaskoversichert. |
|
|
5. |
Jeder Teilnehmer unterstellt sich freiwillig den Anordnungen
von WRS-CHARTERBOOT sowie dem Guide seines Charterbootes. |
|
|
6. |
Der verantwortliche Skipper verpflichtet sich, die
Alkohol-Promille-Grenze, wie im Straßenverkehr festgelegt,
einzuhalten. |
|
|
7. |
Abfälle sind an Bord zu sammeln und in den am Hafen
aufgestellten Müllcontainern zu entsorgen. Die Fischabfälle dürfen
nur auf der freien See entsorgt werden (nicht im Hafen). |
|
|
8. |
Ein ausreichender Sicherheitsabstand zu anderen Booten ist
unbedingt einzuhalten, insbesondere beim Werfen mit Pilkern und
Bleigewichten. Der Abstand ist so zu bemessen, dass andere Boote
auf gar keinen Fall gefährdet werden können. |
|
|
9. |
Für an Bord oder in die Unterkünfte eingebrachtes Eigentum
wird keine Haftung übernommen. |
|
|
10. |
Die Hafenordnung ist einzuhalten. Wer durch Verunreinigung,
Lärm, Pöbelei, Trunkenheit oder Schlägerei etc. unangenehm
auffällt, wird sofort von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen.
Die anteilige Chartergebühr wird nicht zurückerstattet! |
|
|
11. |
Abzüge durch wetterbedingte Ausfallzeiten können nicht geltend
gemacht werden. |
|
|
12. |
Mitzubringen sind: gültiger Personalausweis oder Reisepass,
Bettwäsche und Handtücher, diese können aber auch beim Vermieter
ggf. für 10.00 € / 5.00 € geliehen werden. |
|
|
13. |
Charterboot und Unterkünfte sind so sauber zu verlassen, wie
sie bei der Ankunft übergeben wurden. Bei Nichteinhaltung wird
eine zusätzliche Reinigungsgebühr erhoben (z.B. wenn das Geschirr
oder die Töpfe nicht gespült werden). |
|
|
14. |
WRS-CHARTERBOOT tritt für die Unterkünfte nur als Vermittler
auf und haftet nur für die geleisteten Anzahlungen. Andere
Regressansprüche können gegenüber WRS-CHARTERBOOT nicht geltend
gemacht werden. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, stehen die
Unterkünfte am Ankunftstag ab 15:00 Uhr zu Ihrer Verfügung und
sind am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu verlassen. |
|
|
15. |
Der im Chartervertrag vereinbarte Endbetrag ist auf jeden Fall
zu bezahlen, auch wenn weniger Personen als vereinbart die
Charter, Wohnungen etc. nutzen. |
|
|
16. |
Bei Rücktritt vom Chartervertrag durch den Charterer verfällt
die Anzahlung. Sofern diese noch nicht geleistet war, ist eine
Rücktrittsgebühr von 10 % fällig. Bei Rücktritt vom Chartervertrag
durch den Charterer 60 - 30 Tage vor Charterbeginn sind 50 %, bei
noch späterem Rücktritt 90 % des Gesamtbetrages
an den Vercharterer zu zahlen. Wir empfehlen eine
Reisekosten-Rücktrittsversicherung abzuschließen! |
|
|
17. |
Eine Durchschrift des Chartervertrages sowie ein gültiger Pass
sind stets an Bord mitzuführen und bei einer evtl. Kontrolle
vorzuzeigen. |
|
|
18. |
WRS-CHARTERBOOT-Vertragspartner sind nur Personen, die auf dem
Chartervertrag als Charterer, Mitcharterer oder Skipper mit vollem
Namen aufgeführt sind und den Vertrag unterzeichnet haben. Alle
weiteren Personen unterstehen diesbezüglich dem Charterer und den
Mitcharterern. |
|
|
19. |
Bestelltes Angelzubehör oder lebende Köder wie z.B.
Seeringelwürmer etc. sind auch dann zu bezahlen, wenn sie nur
teilweise oder gar nicht genutzt werden. Dies gilt auch für Guide-
vermittlungen. |
|
|
20. |
Charterer und Mitcharterer verpflichten sich ausdrücklich,
Charterboot und Unterkünfte wie Ihr Eigentum zu behandeln. Sie
haften für Schäden an Fahrzeug und Ausrüstung, auch für Folge- und
Ausfallschäden, die von Ihnen selbst oder ihren nicht
unterzeichneten Crewmitgliedern vorsätzlich oder fahrlässig
verursacht werden und nicht von der Versicherung reguliert werden
(Tampen durch Nichtachtsamkeit in Schiffsschraube etc. ).
Grobfahrlässig verursachte Schäden sind vom Versicherungsschutz
ausgenommen! |
|
|
21. |
Charterer/Mitcharterer haften dagegen nicht für Schäden, die
durch normalen Verschleiß entstehen. |
|
|
22. |
WRS-CHARTERBOOT verpflichtet sich, das gemietete Charterboot
vor jedem Törn so aufzuklaren, dass es fahrbereit und zum
vereinbarten Zeitpunkt für die Crew zur Verfügung steht (Höhere
Gewalt oder Eigenverschunden des Charterers etc. ausgenommen). |
|
|
23. |
Kann ein Charterboot oder eine Wohnung durch Nichtverschulden
des Vercharterers nicht zur Verfügung gestellt werden, so werden
für die nicht in Anspruch genommenen Leistungen die betreffenden
Gelder sofort von WRS-CHARTERBOOT an den Charterer
zurückerstattet. Weitere Regressansprüche können nicht geltend
gemacht werden. |
|
|
24. |
Vor Bootsübergabe ist pro Boot eine Kaution von 250.00 € in
bar zu hinterlegen. Die Kaution wird Ihnen auf Ihrer Checkliste
zusammen mit dem Zustand des Bootes bestätigt und nach der
unbeschädigten Rückgabe des Bootes und der Unterkunft wieder
zurückerstattet. |
|
|
25. |
WRS-CHARTERBOOT haftet nicht für Gesetzesänderungen und höhere
Gewalt (Krieg, Grenzen geschlossen, Katastrophen, Ölpest etc. ). |
|
|
26. |
Der noch zu zahlende Restbetrag ist vor Ort in bar zu
entrichten oder spätestens 7 Tage vor Ihrer Ankunft auf eines
unserer Konten zu überweisen. |
|
|
27. |
Für etwaige Mängel der Unterkünfte ist der Vermieter und nicht
WRS-CHARTERBOOT verantwortlich! |
|
|
28. |
Die Ungültigkeit einzelner Vertragsbedingungen hat nicht die
Ungültigkeit des gesamten Vertrages zur Folge. |
|
|